Was ist eine Verfahrensdokumentation? – Definition, Pflicht und Inhalt nach GoBD

Eine Verfahrensdokumentation ist die vollständige, schriftliche Beschreibung aller organisatorischen und technischen Prozesse, die ein Unternehmen zur steuerkonformen Erfassung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Archivierung von Geschäftsdaten einsetzt. Sie richtet sich an einen sachverständigen Dritten – zum Beispiel einen Betriebsprüfer – der die Prozesse innerhalb einer angemessenen Zeit vollständig nachvollziehen können muss. Die rechtliche Grundlage bilden die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) des Bundesministeriums der Finanzen – zuletzt neu gefasst am 11. März 2024, in Kraft seit dem 1. April 2024.

Wer braucht eine Verfahrensdokumentation?

Die GoBD betreffen grundsätzlich alle Unternehmen mit Gewinneinkünften – vom Einnahmen-Überschuss-Rechner bis zum Konzern – sobald sie steuerrelevante  Prozesse IT-gestützt abbilden. Im Ergebnis ist damit die gesamte deutsche  Unternehmenslandschaft betroffen (vgl. GoBD Rz. 4).

  • Besonders relevant ist die Verfahrensdokumentation für Unternehmen, die:
    ein Dokumentenmanagement-System (DMS) wie d.velop, ELO, Amagno oder SharePoint Online einsetzen
  • Eingangsrechnungen digital verarbeiten oder Papierbelege ersetzen (ersetzendes Scannen)
  • E-Mails als steuerrelevante Belege aufbewahren
  • ihre Buchhaltung vollständig oder teilweise digital führen
  • ein ERP-System, Kassensystem oder eine Lohnbuchhaltungs-Software betreiben

Was enthält eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation?

Die Verfahrensdokumentation beschreibt laut GoBD Randziffer 152 den organisatorisch und technisch gewollten Prozess – von der Entstehung der Information über Indizierung, Verarbeitung und Speicherung bis hin zum Wiederfinden, der maschinellen Auswertbarkeit, der Absicherung gegen Verlust und Verfälschung sowie der Reproduktion.

Eine vollständige Verfahrensdokumentation besteht aus vier Kernbereichen:

  1. Allgemeine Beschreibung
    Vorstellung der Organisation, Verantwortlichkeiten, Organisationsstruktur und Zielsetzung der Dokumentation.
  2. Anwenderdokumentation
    Beschreibung aller eingesetzten IT-Systeme, Anwendungen und Schnittstellen (z. B. DMS, ERP, Buchhaltungssoftware) sowie deren Zusammenspiel.
  3. Technische Systemdokumentation
    IT-Infrastruktur, Datensicherungskonzept, Berechtigungskonzept, Backup- und Recovery-Prozesse sowie Maßnahmen zur Unveränderbarkeit der Daten.
  4. Betriebsdokumentation
    Beschreibung der täglichen Betriebsabläufe, Kontrollmechanismen (IKS), Prozesse zur Qualitätssicherung und das Vorgehen bei Systemwechseln oder Auslagerungen.

Was passiert ohne Verfahrensdokumentation?

Das Fehlen einer Verfahrensdokumentation ist im Rahmen einer Betriebsprüfung ein formeller Mangel. Die Finanzverwaltung kann in diesem Fall:

  • die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung infrage stellen
  • Zuschätzungen zum steuerpflichtigen Gewinn vornehmen
  • das Recht auf ersetzende Digitalisierung (Vernichtung von Papierbelegen) aberkennen
  • den Datenzugriff (Z1, Z2, Z3) einfordern und bei Verweigerung ein Verzögerungsgeld verhängen

Eine fehlende oder veraltete Verfahrensdokumentation ist damit kein formelles Problem – sondern ein handfestes steuerliches Risiko.

GoBD-Verfahrensdokumentation für DMS-Systeme

Beim Einsatz eines Dokumentenmanagement-Systems gelten besondere Anforderungen. Das DMS muss die GoBD-Grundsätze Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit technisch und organisatorisch erfüllen und dokumentieren.

  • Die Verfahrensdokumentation für ein DMS beschreibt unter anderem:
    den Prozess der Eingangsrechnungsverarbeitung (von Eingang bis Archivierung)
  • das bildliche Erfassen von Papierdokumenten (mobiles Scannen, Scanstraßen)
  • die Archivierung von E-Mails und elektronischen Rechnungen (ZUGFeRD, XRechnung)
  • Konvertierungsprozesse und ersetzendes Konvertieren
  • Berechtigungskonzept und Zugriffsschutz
  • Datensicherung, Backup und Recovery

comdatis erstellt GoBD-konforme Verfahrensdokumentationen für alle führenden DMS-Systeme:

  • d.velop documents
  • ELO
  • Amagno
  • SharePoint Online
  • Shareflex

Häufige Fragen zur Verfahrensdokumentation (FAQ)

Die Verfahrensdokumentation ist kein einmaliges Dokument. Sie muss bei jeder wesentlichen Änderung der Prozesse, Systeme oder Organisation aktualisiert  Werden.

Die GoBD fordern eine Änderungshistorie mit Datum und verantwortlicher Person.

Ja. Die GoBD gelten für alle Steuerpflichtigen mit IT-gestützten Buchführungsprozessen. Unabhängig von Größe oder Rechtsform. Auch Einnahmen-Überschuss-Rechner sind betroffen.

Die Verfahrensdokumentation unterliegt den steuerlichen Aufbewahrungspflichten.

Ja, mit unserem Quickstart Workshop geben wir Ihnen Struktur, Vorlagen und GoBD-Know-how für die eigenständige Erstellung. Alternativ übernehmen wir die Erstellung vollständig für Sie.

Verfahrensdokumentation professionell erstellen lassen

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