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DMS Dokumentenmanagement system

Was ist ein DMS (Dokumentenmanagementsystem)?

Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen schreitet unaufhaltsam voran. Wer wettbewerbsfähig bleiben möchte, kommt an einer professionellen digitalen Dokumentenverwaltung nicht mehr vorbei. Oft stoßen Unternehmen in diesem Zusammenhang auf die Frage: Was ist ein DMS? Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist eine Softwarelösung, die zur datenbankgestützten Verwaltung von elektronischen Dokumenten eingesetzt wird.

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Pflichtbausteine Verfahrensdokumentation

Für die revisionssichere Archivierung von steuerrelevanten Belegen ist gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) eine aussagekräftige Verfahrensdokumentation Pflicht. Der Inhalt der GoBD umfasst 184 Randziffern. Die Verfahrensdokumentation ist ein wichtiger Bestandteil dieser 184 Randziffern. Wenn man

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Verfahrensdokumentation nach GoBD: Pflicht, Aufbau, Muster und Umsetzung für KMU

Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie steuerlich relevante Informationen in einem Unternehmen entstehen, verarbeitet, geprüft, gespeichert, archiviert und wiedergefunden werden. Sie ist ein zentraler Bestandteil der GoBD und wird spätestens bei einer Betriebsprüfung relevant. Bei digitalen steuerrelevanten Prozessen reicht es nicht aus, dass Buchungen am Ende richtig sind. Auch der Weg vom

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Grundsätze der GoBD

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) regeln, wie Unternehmen in Deutschland steuerrelevante Belege digital erfassen, verarbeiten und revisionssicher archivieren müssen. Ziel ist es, die Integrität, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit von Geschäftsdaten sicherzustellen – und damit eine ordnungsgemäße elektronische Buchführung zu gewährleisten.

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BMF-Schreiben zu Änderungen der GoBD ​

Das BMF-Schreiben vom 11.03.2024 bringt Änderungen der GoBD (gültig ab 01.04.2024) und ersetzt die Fassung von 2019. Der Beitrag erklärt DAC7-Bezüge, den Z3-Datenzugriff (§ 147 AO) sowie die neu gefassten Randziffern 167–169 inkl. Anlage: Datenüberlassung in maschinell lesbarem Format, Fristen, Datenträger/Plattform und Löschpflicht.

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